Lasertherapie, neue gesetzliche Verordnung

Neue gesetzliche Verordnung zur Lasertherapie ist für uns NICHT  relevant!

Vor wenigen Tagen waren wir noch der Meinung, dass Lasertherapien (nichtionisierende Strahlenbehandlung) ab dem 1. Juni 2024 nicht mehr ohne entsprechenden Sachkundenachweis durchgeführt werden dürfen. Diese Gesetzgebung hätte auch uns als Still- und Laktationsberaterinnen sowie Pflegefachpersonen, Hebammen sowie Pysiotherapeut:innen betroffen.

Damit die oben genannten Berufsgruppen die Laser- und Ultraschallgeräte weiterhin nutzen können, haben wir als betroffene Verbände gemeinsam unmittelbar nach Kenntnis dieser Verordnung einen Brief an die entsprechende Sektion des BAG und den Präsidenten der Kommission geschrieben und unter anderem folgende positive Antwort erhalten:

Die Behandlung von Mamillen während der Stillphase, fallen nicht unter die      V-NISSG (Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall), brauchen keinen Sachkundenachweis gemäss V-NISSG und stehen auch nicht unter ärztlichem Vorbehalt. Das heisst, wir als Still- und Laktationsberaterinnen können weiterhin wie bis anhin Lasertherapien ausführen.

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