Still- und Laktationsberaterinnensind Fachpersonen (Pflegefachfrauen, Hebammen, ÄrztInnen) mit Erfahrung in der Betreuung von Mutter und Kind, die eine wissenschaftlich fundierte Weiterbildung zum Thema Stillen und Laktation absolviert haben. Sei es, dass sie an einer Fachhochschule ein CAS-Studiengang (Certificate of Advanced Studies) Still- und Laktationsberatung erfolgreich abgeschlossen haben und/oder nach einem bestandenen Examen das internationale Zertifikat IBCLC (International Bord Certified Laktation Consultant) vorweisen können.
Um immer auf den neuesten Wissensstand zu sein und eine konstant hohe Beratungsqualität sicher zu stellen, müssen sich die Still- und Laktationsberaterinnen regelmässig im Bereich Still- und Laktationsberatung sowie verwandten Themen fort- und weiterbilden bzw. rezertifizieren und dies belegen können.
Damit die Still- und Laktationsberaterinnen mit einem Studiengang CAS und die Still-und Laktationsberaterinnen IBCLC ohne internationale Rezertifizierung durch IBCLCE (International Board of Lactation Consultant Examiners)freiberuflich in der Schweiz tätig sein können, haben sie die Möglichkeit als aktives Mitglied des BSS ein Zertifikat zu beantragen. Dieses berechtigt sie die Berufsbezeichnung „Still- und Laktationsberaterin BSS“ zur führen. Link zum Zertifikat
Der BSS ermöglicht seinen Mitgliedern, mit einem gültigen Zertifikat Still- und Laktationsberaterin BSS oder Still- und Laktationsberaterin IBCLC, mit e-log (der online-Bildungsplattform für Gesundheitsfachpersonen) ihre fortlaufende und hohe Qualitätssicherung auf einfache Art zu dokumentieren und nachzuweisen.
Drei Stillberatungen, ausgeführt von einer Still- und Laktationsberaterin BSS oder Still- und Laktationsberaterin IBCLC, werden den Müttern von ihren Krankenkassen vergütet.