2018 hat der BSS ein neues Konzept der Qualitätssicherung entwickelt.
Der BSS garantiert, dass alle Still- und Laktationsberaterinnen, die die BSS-Weiterbildungsempfehlungen (45 e-log-Punkte, davon 35 gekennzeichnete BSS-Punkte) erfüllen, ihre Tätigkeit als BSS- Still- und Laktationsberaterin fortsetzen können, unabhängig vom Vorliegen eines gültigen IBCLC-Zertifikates.
Als aktives BSS-Mitglied können Sie das Zertifikat bei unserer Geschäftsstelle per E-Mail office@stillen.ch anfordern.
Die Beantragung des Zertifikats muss bis spätestens 31. Januar erfolgen, ansonsten fallen zusätzliche Gebühren an.
Das Zertifikat ist drei Jahre gültig, kostet CHF 100.-- und wird jeweils am 1. Januar ausgestellt.
Fragen? Sehen Sie sich unsere FAQ an.
Je früher desto besser. Einsendeschluss ist jeweils der 31. Januar. Falls Sie mitten im Jahr eine Anfrage stellen, geben Sie bitte das Jahr an, für das Ihr BSS-Zertifikat ausgestellt werden soll.
Ja, sie müssen Aktivmitglied sein. Ihr Mitgliederbeitrag muss bezahlt sein, damit wir das Zertifikat ausstellen können.
Mit Ihrer Mitgliedsnummer (BSS3300xxx). Das e-log-Benutzerhandbuch erklärt die Schritte zur Registrierung.
Wir berücksichtigen Weiterbildungen, die bis zum 31. Dezember abgeschlossen wurden. Aber Sie können Ihr Portfolio noch bis zum 31. Januar vervollständigen.
Sie benötigen 45 e-log-Punkte, die in den letzten drei Jahren erreicht wurden. Davon müssen 35 e-log-Punkte sein, die vom BSS anerkannt werden (BSS-Label).
Sammeln Sie weiterhin e-log-Punkte und bewerben Sie sich für das nächste Jahr. Sie müssen in den drei Jahren vor Ihrer Bewerbung 45 e-log-Punkte erworben haben. Erfolgt Ihre Bewerbung innerhalb von fünf Jahren nach Ihrem letzten Zeugnis bzw. Ihrer Erstausbildung zur Stillberaterin, müssen Sie kein Brush-up absolvieren.
Sie müssen die Voraussetzungen erfüllen und einen 12-stündigen Auffrischungskurs absolviert haben.
Das BSS-Zertifikat bestätigt offiziell die Erfüllung der Anforderungen der BSS-Still- und Laktationsberaterinnen durch eine ausreichende Anzahl von gekennzeichneten BSS-e-log-Punkten. Ein e-log-Zertifikat anerkennt alle absolvierten Weiterbildungen unabhängig von der Qualitätssicherung des BSS-Zertifikats an.
Der BSS bietet Ihnen jedes Jahr Weiterbildungen in deutsch und französisch an, darunter auch eine ins Französische übersetzte Fortbildung während unserer jährlichen Generalversammlung. Alle zwei Jahre findet ein Stillkongress (zweisprachig) statt. Auch der Schweizerische Hebammenverband (SHV), der Schweizerische Verband der Pflegefachpersonen (SBK), und das Europäische Institut für Stillen und Laktation (EISL) bieten regelmässig Webinare, Präsenzkurse und Schulungstage an.
Das Zertifikat kostet CHF 100.--. Zur Beantragung müssen Sie Aktivmitglied beim BSS sein. Bei einem Antrag nach dem 31. Januar werden zusätzliche Kosten von CHF 30.-- fällig. Das Zertifikat wird nach Eingang der Zahlung ausgestellt. Der Mitgliederbetrag muss ebenfalls bezahlt sein.
Angesichts der Zeit die für die Überprüfung Ihrer Akten und Gebührenzahlung benötigt wird, erhalten Sie Ihr BSS-Zertifikat jeweils im März. Es wird jedoch auf den 1. Januar datiert.
Ja. Es werden zusätzliche Kosten von CHF 30.-- fällig.
3 Jahre
Ihr Zertifikat befindet sich in Bearbeitung. Sie müssen der Krankenkasse mitteilen, dass Sie auf die Bescheinigung warten und diese schnellstmöglich nachliefern.
Leider nicht. Der KVG-Artikel, der die Erstattung von drei Stillberatungen im ersten Lebensjahr des Säuglings genehmigt, betrifft ausschließlich medizinisches Fachpersonal mit einer Ausbildung als Hebamme oder Krankenschwester.
Sie müssen in den letzten 24 Monaten ein 12-stündiger Brush-up durch EISL absolvieren und in den letzten drei Jahren 45 e-log-Punkte (einschließlich 35 BSS-e-log) erworben haben.
Ja. Ihr CAS muss weniger als fünf Jahre zurückliegen.
Ja. In diesem speziellen Fall wird Ihr Zertifikat jedoch ab dem Datum der Erlangung des CAS ausgestellt und nicht ab dem 1. Januar.