Kündigung Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt gemäss Statuten
- durch schriftliche Austrittserklärung mit Brief oder Mail an office@stillen.ch auf Jahresende unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist.
(Bitte teilen Sie mit, ob Sie das Fachjournal weiterhin erhalten wollen. Falls nicht erwähnt, wird dieses automatisch gekündigt) - durch Tod.
- durch Ausschluss.
Mit dem Erlöschen der Mitgliedschaft enden alle Rechte und Pflichten gegenüber dem BSS.