Aktuelles aus dem Infobrief 3/2024

Das SECO schreibt: "Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO führt im September eine Sensibilisierungs-Aktion «Stillen am Arbeitsplatz» durch. Dies damit in allen Kantonen und privaten Betrieben die Rechte der Mütter und die Pflichten der Arbeitgeber klar kommuniziert werden: Wenn eine Arbeitnehmerin nach dem Mutterschaftsurlaub ihr Baby weiterstillen oder Milch abpumpen möchte, dann darf sie das auch am Arbeitsplatz. Unternehmen müssen dafür Zeit und einen geeigneten Raum zur Verfügung stellen. Das SECO hat für diese Aktion ein Poster und einen Türhänger entwickelt. Mit dem Poster können die Unternehmen die betroffenen Frauen auf ihre Rechte und die im Betrieb bestehenden Möglichkeiten zum Stillen und Abpumpen aufmerksam machen. Der praktische Türhänger, der zur Kennzeichnung von (temporären) Stillzimmern dient, verhilft stillenden oder Milch abpumpenden Frauen zu Ruhe und Intimität. Zielgruppen dieser Aktion sind einerseits die Arbeitgeber und andererseits die betroffenen Frauen."

Der BSS unterstützt diese Aktion und bittet euch die Arbeitgeber und Mütter darauf aufmerksam zu machen und die Poster (A3) und Türhänger in euren Praxen und Stillberatungszimmern aufzulegen. Sie können kostenlos bestellt werden.

Den vollständigen Infobrief gibt es hier: LINK

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