Der Bundesrat bestätigt, alle Angestellten haben das Recht auf bezahlte Stillzeit
Das Recht auf bezahlte Still- und Abpumpzeit gilt gemäss Bundesrat für alle Arbeitnehmerinne, auch für die öffentlich-rechtlichen Angestellten. Das heisst, auch Angestellte des Bundes, der Kantone und der Gemeinden haben Anspruch auf Stillen bezahlte Stillzeiten. Dies war eine Forderung der Weltstillwoche, die als Motion 23.4282 «Stillen am Arbeitsplatz soll Bundesrecht werden» eingereicht wurde.
In seiner Antwort schreibt der Bundesrat: Auch ohne direkte Anwendbarkeit der in Artikel 35a des Arbeitsgesetzes und Artikel 60 der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz festgehaltenen Stillzeiten auf die Verwaltungen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden müssen diese ihren Arbeitnehmerinnen das Recht auf Stillen am Arbeitsplatz gewähren.
Der Bundesrat ist der Meinung, dass es, um diesen Missstand zu beheben, nicht eine Gesetzesrevision, sondern eine verstärkte Sensibilisierung braucht. Als konkrete Massnahme wird der Bundesrat das SECO beauftragen, anlässlich der Weltstillwoche 2024 eine Informationskampagne durchzuführen, um sowohl den privat-rechtlichen wie auch den öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Stillen und dessen Nutzen zu erklären und sie dabei an ihre Informationspflicht zu erinnern und zu sensibilisieren. Um zu erreichen, dass jede Mutter am Arbeitsplatz ihr Kind stillen oder ihre Milch abpumpen kann.
Allen die an diesem Projekt beteilig waren, danken wir herzlich für ihr Engagement. Besonders seien dabei die Nationalrätin Manuela Weichelt (Grüne), welche die Motion eingereicht hat und Christine Brennan, Geschäftsleiterin Stiftung Stillförderung, erwähnt.
Quellen und weitere führende Informationen findet ihr unter www.stillförderung.ch
Geschlechtsspezifische Gewalt - Minimalstandards für die Aus- und Weiterbildung im Berufsfeld Geburtshilfe
Das Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) hat wichtige Minimalstandards für die Aus- und Weiterbildung im Berufsfeld Geburtshilfe erarbeitet. Diese empfohlenen Kompetenzen im Bereich geschlechtsspezifischer, sexualisierter und häuslicher Gewalt wurden im Rahmen der Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, der sog. Istanbuler-Konvention erlassen.
Der BSS wurde gebeten, euch über diese Minimalstandard zu informieren. Dieser Bitte kommen wir sehr gerne nach. So kann der BSS einen Beitrag leisten das grosse Leid, das diese Gewaltform verursacht, zu lindern.
Die Empfehlungen des EBG sind in fünf Blöcke zu themenspezifischem Wissen sowie zusätzlichen berufsspezifischen Kompetenzen aufgeteilt. Via folgendem Link gelangt ihr zu den entsprechenden elektronischen Publikationen zur Gewalt gegen Frauen. www.ebg.admin.ch
Den vollständigen Infobrief gibt es hier: LINK